Die Beweissicherung dient zur Feststellung des baulichen Zustands der Nachbargebäude bzw. der direkt angrenzenden Wohneinheiten, vor Beginn der geplanten Bauarbeiten. Die Beweissicherung dient primär zur Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzverpflichtungen Dritter.
Im Zuge einer Beweissicherung wird der bauliche Erhaltungszustand der zu befundeten Objekte genau dokumentiert. Etwaige bestehende Schäden werden ebenso aufgenommen, sowie der allgemeine bauliche Zustand des Objekts.
Etwaige ungerechtfertigte, gegen Sie gerichtete Schadensersatzforderungen in Form von Bauschäden, welche bereits vor Ihrem Baubeginn vorhanden waren, können durch die Vorlage einer Beweissicherung, bestens abgewehrt werden.
Nach Abschluss der Beweissicherung, steht einer positiven Projektumsetzung nichts mehr im Wege.